UVA Umweltschutzverband Alztal und Umgebung e.V.
1. Vorsitzender Reinhold Schopf, Pirach 6a, 83308 Trostberg
Pressemitteilung 14.08.2020:
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UVA will Kiesabbau in Seeon-Grünweg stoppen
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Der umstrittene Kiesabbau in Seeon-Seebruck soll nach den Zielen des Umweltschutzver- bands Alztal und Umgebung e.V. (UVA) sofort eingestellt werden. Der UVA hat jetzt über seinen Berliner Fachanwalt beim Verwaltungsgericht München Klage und Eilantrag gegen die Kiesabbau-Genehmigung des Landratsamts Traunstein eingelegt. Für den UVA und seine beiden Vorsitzenden bestehen ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der vom Landratsamt Traunstein erteilten Kiesabbau-Genehmigung.
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Der UVA sieht Verstöße gegen Europa-, Bundes- und Landesrecht, wie dessen Rechtsver- treter nun dargelegt hat. Insbesondere geht es um die Gefahr von negativen Wirkungen auf die See- und Moorgebiete von Eggstätt bis Seeon. Der Kiesabbau wurde genehmigt, ohne die erforderlichen Unschädlichkeits-Nachweise für projektbedingte Beeinträchtigungen - was lt. Gesetzeslage zwingend vorgeschrieben ist.
Die mögliche Verschlechterung des Erhaltungszustands der Gewässer und Moore durch die Abbautiefe von 5 m bzw. 11 m unter den Wasserspiegel des Bansees bzw. des Klostersees wurde nicht geprüft. Der Nachweis dass trotz Abgrabung die nachhaltige Abdichtung der benachbarten Oberflächengewässer bestehen bleibt, wurde nicht erbracht. Die Auswir- kungen auf das FFH- und Vogelschutz-Gebiet wurden keiner ernsthaften Betrachtung unter- zogen. Darauf wurde zwar bereits im Vorfeld von der Unteren Naturschutzbehörde hinge- wiesen, jedoch im Rahmen der Genehmigung fand dies keine Beachtung.
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Überdies besteht zu befürchten, dass mannigfaltig geschützte, in der Nachbarschaft zur ge- nehmigten Kiesgrube vorhandene Muschel, Schnecken- und Vogelpopulationen getötet oder vergrämt werden. Die zugrunde gelegte FFH-Verträglichkeitsstudie erbringt nach Meinung des UVA keinen Nachweis, dass eine Beeinflussung des SPA-Gebiets "Moorgebiet von Eggstätt-Hemhof bis Seeon" ausgeschlossen werden kann.
So wurde in der FFH-Verträglichkeitsabschätzung nur der Teichrohrsänger ohne genauere Prüfung oder weitere Maßnahmen zur Vermeidung betriebsbedingter Beeinflussung be- trachtet. Andere, mindestens 14 weitere, vorkommende Arten wurden in nicht nachvoll- ziehbarer Weise außer acht gelassen. Unter Schutz des BayNatSchG stehende Hecken und der benachbarte Waldmeister-Buchenwald fanden ebensowenig Beachtung, wie eine mögliche Beeinträchtigung des Grundwassers, das bei Hochstand untergraben werden kann.
Hier wird zweifelsohne gegen die europäische Wasserrahmenrichtlinie und das Wasserhaus- haltsgesetz verstoßen. Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des europäischen Gerichtshofs unterstützen die Auffassung des UVA, dass bereits die Möglichkeit einer Verschlechterung für das Landratsamt verpflichtend ist, die Genehmigung zu versagen.
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Abgesehen von naturschutzrechtlichen Mängeln sieht der UVA auch die planungsrechtliche Unzulässigkeit des Vorhabens. Das Kiesabbau-Vorhaben widerspricht Zielen der Raumord- nung und Landesplanung, insbesondere in Hinblick auf das Landschaftliche Vorbehalts- gebiet. Der Kiesabbau liegt ferner außerhalb der im Regionalplan ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsflächen und ist somit für die Kies-Versorgung auch gar nicht erforderlich: der Regionalplan weist die für den regionalen Kies-Bedarf erforderlichen Abbauflächen bereits an anderen Stellen aus.
Die Historie des Verfahrensablaufs selbst spricht seine eigene Sprache:
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Schon 2018 hatte der Gemeinderat Seeon-Seebruck den Kiesabbau am Reiterhof Grünweg abgelehnt, dies aber mehrere Monate zu spät dem Landratsamt mitgeteilt. Durch dieses unter dem seinerzeitigen Bürgermeister Bernd Ruth eingetretene Fristversäumnis war dann gesetzliche Zustimmung eingetreten und die Dinge nahmen ihren Lauf. Ohne dass das Landratsamt die Gemeinde erneut beteiligt hätte, genehmigte es im Juni 2019 den Kiesab- bau auf einer zwei Hektar großen Fläche beiderseits des Wegs zum nahen Bansee.
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Unter den Bürgern entstand großer Unmut, es bildete sich sofort eine Bürgerinitiative und die Gemeinderatsfraktion der GRÜNEN stellte den Antrag auf Einleitung rechtlicher Schritte gegen die Genehmigung. Eine halbe Stunde bevor dieser Antrag in der Gemeinderatssitzung im Juli behandelt wurde, gab das Landratsamt eine Presseerklärung heraus, wonach die Kiesabbau-Genehmigung für zwei Drittel der Fläche aufgehoben werde, weil es sich um ein vor 10.000 Jahren entstandenes Toteisloch handle. Für die gleichartige, etwa einen halben Hektar große Fläche nördlich des Bansee-Wegs blieb die Genehmigung aber bestehen. Der Gemeinderat beschloss daraufhin, die Genehmigung hinzunehmen. Dabei blieb u.a. außer Betracht, dass die Teilaufhebung der Genehmigung bis heute nicht bestandskräftig ist; sie kann vom Betreiber des Kiesabbaus noch angefochten werden. Der UVA sieht im Ablauf des Verfahrens schwere Fehler und Versäumnisse der Gemeinde und des Landratsamts.
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Schon Anfang August rückten auf der genehmigt gebliebenen Fläche die Bagger an; der Kiesabbau ist derzeit in vollem Gang. Vom Betreiber ist geplant, innerhalb von zwei Jahren 66.000 Kubikmeter Kies – das sind etwa 4.000 Lastwagen-Ladungen – zu entnehmen und die Kiesgrube bis auf etwa 15 m Tiefe auszubeuten. Das wäre bis in eine Tiefe von 11 m unter dem Wasserspiegel des 500 m entfernten Seeoner Klostersees und von 5 m unter dem Wasserspiegel des 50 m entfernten Bansees mit seinen Überschwemmungsflächen sowie ferner bis 1 m unter dem oberen Grundwasserspiegel von Seeon.
Der UVA weist darauf hin, es sich hier um eine wertvolle und hochsensible Eiszerfallsland- schaft mit Grund- und Endmoränen, Toteislöchern und Osern und ferner im Bereich der Bansee-Überschwemmungsflächen um ein Naturjuwel handelt, das seinesgleichen sucht. Hier ist ein besonders sorgfältiger, vorsichtiger Umgang mit der Natur erforderlich. Nicht umsonst sind der Klostersee und der Bansee als Naturschutzgebiet und die Umgebung als europäisches Natura 2000-Gebiet gesichert. Der Kiesabbau liegt inmitten der Biotop-Verbundachse zwischen den Eggstätter und Seeoner Seen, an einem Landschaftlichen Vorbehaltsgebiet und im Bereich wertvoller Biotope. Hier eine Kiesgrube zu genehmigen, ist ein Naturfrevel und widerspricht völlig den gesetzlich verankerten und von den Bürgern geforderten Zielen zur Erhaltung unserer Heimat.
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Die Naturgegebenheiten sind in der Kiesabbau-Genehmigung nach Ansicht des UVA und seines Berliner Fachanwalts nicht ansatzweise beachtet. Das Vorhaben widerspricht wasser-, naturschutz- und baurechtlichen Vorgaben sowie Zielen der Raumordnung und war deshalb nicht genehmigungsfähig. Mit der Anrufung des Verwaltungsgerichts geht der UVA gegen die Abbau-Genehmigung vor und beantragt die sofortige Einstellung des Kiesabbaus.
Der UVA sieht seit einiger Zeit ein fortschreitendes Defizit bei der Beachtung von Belangen der Umwelt, der Natur und der Lebensqualität. Die Mißachtung rechtlicher Vorgaben und Standards durch Genehmigungsbehörden hat zweifellos in den letzten Jahren diverse Um- weltschäden nach sich gezogen. Eigentlich sollte man meinen, dass man daraus gelernt hätte: rechtliche Vorgaben der EU, des Bundes- und des Landes-Gesetzgebers sind sicher nicht dazu gemacht, unsere örtlichen Industriebetriebe unnötig zu behindern, sondern Regeln zu schaffen, um unseren Kindern und Enkeln eine lebenswerte und gesunde Heimat weitergeben zu können.
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gez. Reinhold Schopf gez. Gerd Raepple
1. Vorsitzender des UVA 2. Vorsitzender des UVA
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Damit wir im Chiemgau Schützenswertes schützen können…
Bitte spendet dem Umweltschutzverband Alztal. UVA, er klagt gegen den Bau der Kiesgrube. www.uva-trostberg.de. Unten könnt ihr ein Formular herunter laden. Danke!!!!!
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Wir hoffen alle, dass das mit Hilfe des Umweltschutzverbandes Alztal gut geht. Und man mit einer Klage diese Kiesgrube noch abwenden kann. Wenn viele mithelfen. Wenn die Chiemgauer ihre Natur dort schützen, wo man sie schützen muss.
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> UVA-Formular-Grünweg
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